MSC-Grossheubach
 e.V. im DMV

Gastfahrer sind uns herzlich willkommen

Liebe Gastfahrer

Sie können jederzeit als Gastfahrer ihr Training auf dem Gelände machen.

Sie können einfach mal einen Tag bei uns vorbeikommen und Trial fahren, oder sie wollen etwas länger bleiben und reisen mit einem Caravan an? ....kein Problem. Es stehen Stellplätze für Caravan / Wohnmobil mit Stromanschlüsse bereit. Alternativ können sie auch einen Wohncontainer (natürlich mit Heizung) buchen. Dazu bietet die Infrastruktur auf dem Gelände Duschen oder einen Motorrad Waschplatz an.

MSC-Grossheubach

Buchungen von Gastfahreren

Geländenutzung

Wählen Sie hier eine Tageskarte um als Gastfahrer das Gelände nutzen zu dürfen.

Infrastruktur auf dem Gelände

Duschen, Motorrad waschen, einfach was sie alles brauchen um eine schöne Zeit auf dem Gelände zu verbringen.

Übernachtungsmöglichkeiten

Sie haben kein Camper, Wohnwagen oder Zelt, wollen aber trotzdem eine längere Zeit bleiben. Kein Problem.

HAFTUNGSVERZICHT
Training auf dem Übungsgelände des MSC Großheubach e.V.im DMV Fahrer/Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter nehmen fahren auf eigene Gefahr auf dem Übungsgelände des Motor Sport Club Großheubach. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training entstehen, und zwar gegen MSC Großheubach e.V im DMV – den Geländeeigentümer, den Übungsgeländebetreiber. – Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit dem MSC Großheubach e.V. im DMV in Verbindung stehen. – die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen. außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen – die anderen Teilnehmer (Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenser-satzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus un-erlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

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