MSC-Grossheubach
 e.V. im DMV

Gastfahrer sind uns herzlich willkommen

Liebe Gastfahrer

Sie können jederzeit als Gastfahrer ihr Training auf dem Gelände machen.

Sie können einfach mal einen Tag bei uns vorbeikommen und Trial fahren, oder sie wollen etwas länger bleiben und reisen mit einem Caravan an? ....kein Problem. Es stehen Stellplätze für Caravan / Wohnmobil mit Stromanschlüsse bereit. Alternativ können sie auch einen Wohncontainer (natürlich mit Heizung) buchen. Dazu bietet die Infrastruktur auf dem Gelände Duschen oder einen Motorrad Waschplatz an.

MSC-Grossheubach

Buchungen von Gastfahreren

5,00 €Wohncontainer 4
Wohncontainer mit 5 Betten
5,00 €Wohncontainer 5
Wohncontainer mit 2 Betten
10,00 €Wohncontainer 10
Wohncontainer mit 10 Betten
23,00 €Trial and Camp Tageskarte DMV
Tageskarte zur Benutzung des Geländes als DMV Mitglied
25,00 €Trial and Camp Tageskarte
Tageskarte zur Benutzung des Geländes
4,00 €Trial and Camp Begleitperson
Begleitperson für einen Trial Fahrer

HAFTUNGSVERZICHT
Training auf dem Übungsgelände des MSC Großheubach e.V.im DMV Fahrer/Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und -Halter nehmen fahren auf eigene Gefahr auf dem Übungsgelände des Motor Sport Club Großheubach. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer/Beifahrer erklären mit Abgabe der Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training entstehen, und zwar gegen MSC Großheubach e.V im DMV – den Geländeeigentümer, den Übungsgeländebetreiber. – Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit dem MSC Großheubach e.V. im DMV in Verbindung stehen. – die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen. außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen; gegen – die anderen Teilnehmer (Fahrer/Beifahrer, Mitfahrer) deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Anmeldung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenser-satzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus un-erlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

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